Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dem in Peking am 29. Juni 2015 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Zur Erfüllung der Verpflichtungen, die der Bundesrepublik Deutschland aus dem Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank erwachsen, wird die Bundesregierung ermächtigt, vom Grundkapital 44.842 Anteile im Wert von 4,4842 Milliarden US-Dollar, davon 35.873,6 Anteile als abrufbares Haftungskapital zu erwerben.
Die Deutsche Bundesbank ist Hinterlegungsstelle für die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank nach Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 59 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2015.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Der Bundesminister des Auswärtigen
Steinmeier
(Text des Übereinkommens in englischer und deutscher Sprache siehe BGBl. 2015 II S. 1511 ff.)