Das
Besoldungsüberleitungsgesetz vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 7 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 4 wird die Angabe „und 4" gestrichen.
- bb)
- In Satz 9 wird die Angabe „§ 27 Abs. 7" durch die Angabe „§ 27 Absatz 6" ersetzt.
- b)
- In Absatz 11 wird die Angabe „§ 27 Abs. 10 Satz 2" durch die Wörter „§ 27 Absatz 9 Satz 2" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „und 4 Satz 1" gestrichen.
- b)
- In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 28 Abs. 2" durch die Angabe „§ 28 Absatz 5" ersetzt.
- c)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328