Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof (ERVVOBVerwGBFHÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2207 (Nr. 50); Geltung ab 01.01.2016
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Eingangsformel *)



Auf Grund des § 55a Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, der durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt worden ist, und des § 52a Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung, der durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).



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