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§ 4a - Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3542
Geltung ab 18.12.2015; FNA: 212-4 Gesundheitswesen
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Geltung ab 18.12.2015; FNA: 212-4 Gesundheitswesen
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§ 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe
1Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
- 1.
- durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
- 2.
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 4 Absatz 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes G. v. 12. August 2021 BGBl. I S. 3542 m.W.v. 1. Oktober 2021
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Frühere Fassungen von § 4a AntiDopG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12.08.2021 BGBl. I S. 3542 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a AntiDopG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a AntiDopG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AntiDopG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1082
Artikel 316m EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (vom 01.10.2021)
... § 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. ...
Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat (vom 01.10.2021)
... 1 Nr. 2 dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder 3. wider besseres Wissen eine dieser ... von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe ...
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung (vom 01.10.2021)
... von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3542
Artikel 1 AntiDopGÄndG Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
... 1 der Verordnung vom 3. Juli 2020 (BGBl. I S. 1547) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe ... I S. 1547) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „ § 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe Das Gericht kann die Strafe nach § 49 ...
Artikel 3 AntiDopGÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... 316m Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes § 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. ...
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