§ 2 - Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV)

§ 2 (aufgehoben)


§ 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des § 3 Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV) V. v. 21. Dezember 1984 BGBl. 1985 I S. 22; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2022 BGBl. I S. 681 m.W.v. 1. Juli 2023

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Frühere Fassungen von § 2 AMWarnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023§ 3 Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV)
vom 21.12.1984 BGBl. 1985 I S. 22
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung
vom 12.04.2022 BGBl. I S. 681
aktuellvor 01.06.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 AMWarnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AMWarnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMWarnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AMWarnV (vom 01.06.2022)
... § 2 tritt am 1. Juli 2023 außer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 12.04.2022 BGBl. I S. 681
Artikel 1 AMWarnVuaÄndV Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung
... §§ 1 bis 6 der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung vom 21. Dezember 1984 (BGBl. 1985 I S. 22), die ... (BGBl. 1990 II S. 885, 1085) geändert worden ist, werden durch die folgenden §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 ... Arzneimittel nach Satz 1 auch nach dem 30. Juni 2025 weiterhin in den Verkehr bringen. § 2 Defekturarzneimittel nach § 1a Absatz 9 der Apothekenbetriebsordnung, die am 1. ... zum 30. Juni 2023 in den Verkehr gebracht werden. § 3 § 2 tritt am 1. Juli 2023 außer ...


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