Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 GleiStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GleiStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 GleiStatV Erhebungsmerkmale für den Gleichstellungsindex (vom 12.08.2021)
... Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 , 5. beruflichem ...
§ 4 GleiStatV Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum (vom 12.08.2021)
... Die Daten nach § 1 Absatz 1 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 1 Absatz 2 sind für ... Die Daten nach § 1 Absatz 1 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 1 Absatz 2 sind für den Zeitraum vom 1. Juli des vorletzten Jahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres ... vorletzten Jahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. (2) Die Daten nach § 1 Absatz 3 sind zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu erfassen. (3) Die Daten nach § 2 Satz ...
§ 5 GleiStatV Meldung und Aufbereitung der Daten für die Gleichstellungsstatistik (vom 12.08.2021)
... Die nach § 1 Absatz 1 und 2 erfassten Daten der nachgeordneten Bundesbehörden mit regelmäßig mindestens 15 ... Bundesamt. (3) Die Institutionen des Bundes melden dem Statistischen Bundesamt die nach § 1 Absatz 3 erfassten Daten zu ihren Aufsichts- und wesentlichen Gremien bis zum 31. März des dem ...
§ 7 GleiStatV Elektronische Erfassung und Meldung (vom 12.08.2021)
... verwenden. Die Erhebungsformulare müssen automatisiert verarbeitbar sein und inhaltlich den §§ 1 und 2 entsprechen. (2) Das Statistische Bundesamt kann die Gestaltung der ...
§ 9 GleiStatV Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst (vom 12.08.2021)
... Bundesnachrichtendienst ist von der Meldung der Daten nach § 1 Absatz 1 und 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 4 FüPoG II Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „den Anlagen" durch die Wörter „den §§ 1 und 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11836/v196045.htm