Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (3. MinArbBedPädPersV k.a.Abk.)

V. v. 10.12.2015 BAnz AT 22.12.2015 V1; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 4 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
Geltung ab 01.01.2016 bis 31.12.2017; FNA: 810-1-70-3 Arbeitsförderung
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2018 3. MinArbBedPädPersV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft.



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