Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.02.2007 aufgehoben

Verordnung über die Nichtanwendung der MPG-TSE-Verordnung (MPGTSEVAnwV k.a.Abk.)

V. v. 18.03.1998 BGBl. I S. 520; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 155
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7102-47-2-1 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
| |
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlußformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund

-
des § 5 Abs. 1 und 3, des § 14 Abs. 3 und 4 und § 39 Abs. 1 und 2 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1963) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

-
des § 5 Abs. 2 und 3 des Medizinproduktegesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Folgende Vorschriften der MPG-TSE-Verordnung vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2842) sind nicht anzuwenden:

1.
§ 1 Abs. 1, soweit dieser sich auf Absatz 2 bezieht,

2.
§ 1 Abs. 2,

3.
§ 2.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft. Die MPG-TSE-Verordnung gilt vom 1. April 1998 an wieder in der am 1. Januar 1998 maßgebenden Fassung, sofern nicht etwas anderes verordnet wird.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed