Artikel 5 - Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAGVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345 (Nr. 53); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 5 Aufhebung von Verordnungen zum 1. Juli 2017


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2017 VersSoVergV

Die folgenden Verordnungen werden aufgehoben:

1.
Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung vom 17. August 1982 (BGBl. I S. 1243),

2.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 (Veröffentlichungen des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung S. 99 f. = Reichsanzeiger u. Pr. Staatsanzeiger v. 9. März 1934 S. 3),

3.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 5. Juni 1934 betreffend Krankenversicherung (Veröffentlichungen des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung S. 100 = Reichsanzeiger u. Pr. Staatsanzeiger v. 6. Juni 1934 S. 3).

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VAGVAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAGVAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VAGVAufhV Inkrafttreten
... in Kraft. (4) Artikel 4 tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. (5) Artikel 5 tritt am 1. Juli 2017 in ...


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