Eingangsformel - Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)

V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 24.12.2015; FNA: 2126-9-19 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 12 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2229) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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