interne Verweise§ 3 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (vom 01.01.2016) ... Dresden ist zuständig für Versorgungsberechtigte 1. nach § 2 Nummer 1, deren Versorgung auf einem Beamtenverhältnis a) von der ... Generalbundesanwältin oder Generalbundesanwalt beruht, 2. nach § 2 Nummer 2, deren Versorgung auf einem Vertrag beruht, in dem ein Entgelt in Höhe der ... von der Besoldungsgruppe B 9 an aufwärts geregelt ist, 3. nach § 2 Nummer 3. (6) Für das Bundesministerium der Verteidigung einschließlich ... ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für die Aufgaben nach § 2 aus der Anlage ...
§ 8 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung ... das Service-Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt oder obliegen würde. ... wenn ohne Dienstherrnwechsel einem anderen Service-Center nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge oblegen hätte. (3) Bei ... des Beamtenversorgungsgesetzes das Service-Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt. Für die Berechnung, Dokumentation ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2017) ... verbleibt beim Bundespräsidialamt. 9) Für den Personenkreis nach § 2 Nummer 3 Buchstabe b und c, Nummer 4 und § 3 Absatz 4 Nummer 2 verbleibt die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAnordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BeamtVZustÄndAnO Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung ... vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2358) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt geändert: ... Dresden ist zuständig für Versorgungsberechtigte 1. nach § 2 Nummer 1, deren Versorgung auf einem Beamtenverhältnis a) von der ... oder Generalbundesanwalt beruht, 2. nach § 2 Nummer 2, deren Versorgung auf einem Vertrag beruht, in dem ein Entgelt in Höhe der ... von der Besoldungsgruppe B 9 an aufwärts geregelt ist, 3. nach § 2 Nummer 3." 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 6 wird ... 4. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 ) Generalzolldirektion Direktion I ...
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