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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung (AufenthVuAZRGDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2467 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130
Geltung ab 29.12.2015, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 AZRG-DV Anlage, mWv. 1. Mai 2016 § 4, § 9, Anlage

Die AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 14 Nummer 4 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2016

1.
Dem § 4 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Für die Datenübermittlung durch die Ausländerbehörden an die Registerbehörde werden das Datenaustauschformat „XAusländer" und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung verwendet. Die Bekanntmachung erfolgt für das Datenaustauschformat „XAusländer" durch das Bundesministerium des Innern und für das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Ein vom OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll kann eingesetzt werden, soweit dies hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes ein entsprechendes Niveau aufweist. Die Gleichwertigkeit ist durch die verantwortliche Stelle zu dokumentieren. Die Möglichkeiten zur sicheren Verschlüsselung und Signatur sind bei der Übertragung zu nutzen."

2.
Dem § 9 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) § 4 Absatz 7 gilt für die Datenübermittlung durch die Registerbehörde an die Ausländerbehörden entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

(die Anlage zur AZRG-DV wird bei buzer.de nicht geführt, siehe BGBl. 2015 I S. 2468 - 2476)



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2016Artikel 5a Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 02.02.2016 BGBl. I S. 130

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AufenthVuAZRGDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthVuAZRGDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 AufenthVuAZRGDVÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a und b sowie Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c, d, g und h treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Artikel 2 ... 2 Nummer 3 Buchstabe c, d, g und h treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 1 und 2 und 3 Buchstabe a, b, e, f, i und j tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 4 DatAustVG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Artikel 5a DatAustVG Änderung der Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung
... Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe e der Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der ...