Änderung Anlage 3 AnerkV vom 04.07.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 FuAGEG am 4. Juli 2017 und Änderungshistorie der AnerkV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3 AnerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.07.2017 geltenden Fassung
Anlage 3 AnerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 15) Gebühren und Auslagen für die Anerkennung von notifizierten Stellen und Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Lfd.
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr
in Euro

1 | Verwaltungsmäßige Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als notifizierte Stelle nach
§ 10 oder § 12 oder auf Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten nach
§ 11 oder § 13 | 1.000

2 | Antragstellung nach § 3 Absatz 2 i. V. m. § 10 oder § 12
(zusätzlich zu den Gebühren nach Gebührenposition 1)

2.1 | Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 vorgelegten Beschreibung
des beantragten Konformitätsbewertungsbereiches und Einhaltung der grundlegenden Anfor-
derungen der jeweiligen Richtlinie | 491,84
bis
2.459,20

2.2 | Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 10 oder § 12 vorgelegten Akkreditierungs-
urkunde der DAkkS auf Plausibilität und Vollständigkeit | 491,84
bis
1.967,36

2.3 | Regelmäßige Überprüfung nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10 oder § 12 | 491,84
bis
1.475,52

3 | Antragstellung nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10, § 11, § 12 oder § 13
(zusätzlich zu den Gebühren nach Gebührenposition 1)

3.1 | Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 vorgelegten Beschreibung
des beantragten Konformitätsbewertungsbereiches | 491,84
bis
2.459,20

3.2 | Überprüfung der Einhaltung der formalen Anforderungen zur Anerkennung nach § 3 Absatz 3
i. V. m. § 10, § 11, § 12 oder § 13 | 1.475,52
bis
7.377,60

3.3 | Überprüfung der fachlichen Anforderungen und der Kompetenz des Personals durch interne
Begutachter mittels Fachgesprächen vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10, § 11, § 12
oder § 13 pro Person und Tag | 491,84

3.4 | Gebühr bei fachlicher Prüfung von durchgeführten oder fiktiven Konformitätsbewertungen
durch externe Begutachter vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10, § 11, § 12 oder § 13 pro
Person und Tag
(zusätzlich zu Gebührenposition 3.2) | 800
bis
5.000

3.5 | Regelmäßige Überprüfung nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10, § 11, § 12 oder § 13 | 983,68
bis
2.951,04

4 | Erstellung eines Bescheids nach § 4 Absatz 1
(zusätzlich zu den Gebühren nach Gebührenposition 1) | 250

5 | Anlassbezogene Überprüfung der Anforderungen nach § 2 Absatz 4
(zusätzlich zu den Gebühren nach Gebührenposition 2 oder 3) | 1.475,52
bis
4.426,56



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed