Änderung § 3 IMSüßFPrV vom 17.12.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 77 6. FortbVÄndV am 17. Dezember 2019 und Änderungshistorie der IMSüßFPrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 IMSüßFPrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 3 IMSüßFPrV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 77 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen


(Text alte Fassung)

(1) Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen hat die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen durch

(Text neue Fassung)

(1) Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen hat die zu prüfende Person nachzuweisen durch

1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder

2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.

(2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed