Änderung Anlage 1 AKNV vom 01.11.2024

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Anlage 1 AKNV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2024 geltenden Fassung
Anlage 1 AKNV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 1) Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik


1. BSI TR-03116 - Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung

2. BSI TR-03137 - Optically Verifiable Cryptographic Protection of non-electronic Documents (Digital Seal)

3. BSI TR-03121 - Biometrics for Public Sector Applications

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

4. BSI-TR 03135 - Machine Authentication of MRTDs for Public Sector Applications

5. BSI-TR 03156 - Hoheitliches Identitätsmanagement in Verbindung mit EU-Informationssystemen




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