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Artikel 5 - Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (VDSDG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 2 Nummer 2 treten am 1. Oktober 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Februar 2016.

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