Artikel 24 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 24 ändert mWv. 1. Mai 2019 VSBGEG Artikel 23

(1) Artikel 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Artikel 6, 7 Nummer 2 bis 4 und Artikel 17 Nummer 1 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 §§ 36 und 37, Artikel 7 Nummer 1 und Artikel 14 treten am 1. Februar 2017 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 2016 in Kraft.

(2) Artikel 23 tritt zum 30. April 2019 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2016.



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