Artikel 3 - Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen (HandwFortbÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336 (Nr. 10); Geltung ab 08.03.2016, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schließ- und Sicherungstechniker/Geprüfte Schließ- und Sicherungstechnikerin


Artikel 3 ändert mWv. 8. März 2016 SichTechPrV

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schließ- und Sicherungstechniker/Geprüfte Schließ- und Sicherungstechnikerin vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1682) wird aufgehoben.



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