Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung und der Seefischereiverordnung (1. SeefBgVuSeefiVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 371 (Nr. 11); Geltung ab 11.03.2016
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Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Absatz 1 Nummer 11 und des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), die durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) eingefügt und durch Artikel 424 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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