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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (WohnImmoKredRLUG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. März 2016 MahnVordrV § 2

In § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren vom 6. Mai 1977 (BGBl. I S. 693), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe „§§ 491 bis 508" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 WohnImmoKredRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WohnImmoKredRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 25 ERVAG Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren
... von Vordrucken für das Mahnverfahren vom 6. Mai 1977 (BGBl. I S. 693), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 174 Abs. 1" durch die Angabe ...