Die
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom
15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
30. September 2014 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe „§§ 491 bis 508" ersetzt.
- 2.
- § 2a wird aufgehoben.
- 3.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Auf der Rückseite von Blatt 4 wird in der Überschrift das Wort „Antragsstellerin" durch das Wort „Antragstellerin" ersetzt.
- b)
- Die Rückseite des Vorblatts wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 5 letzter Absatz wird jeweils die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe „§§ 491 bis 508" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 12 wird das Wort „duchgeführt" durch das Wort „durchgeführt" ersetzt.
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
V. v. 15.12.1977 BGBl. I S. 2625; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823