Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (3. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), auf Grund

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des § 34 Satz 1 Nummer 2 und des § 37 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 13 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 6, des § 14 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 70 Absatz 10, des § 46 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und des § 66 Absatz 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426):



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