Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.10.2020 aufgehoben
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§ 7 - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFBDGAnO)

A. v. 09.03.2016 BGBl. I S. 493 (Nr. 12); aufgehoben durch § 7 A. v. 14.09.2020 BGBl. I S. 2066
Geltung ab 17.03.2016; FNA: 2031-4-37 Disziplinarrecht
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkraftteten


§ 7 ändert mWv. 17. März 2016 BFinVwBDGDAnO2008

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für die Bundesfinanzverwaltung vom 10. März 2008 (BGBl. I S. 482) außer Kraft.



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