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§ 20 - Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)

Artikel 1 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 194
Geltung ab 20.05.2016, abweichend siehe Artikel 8; FNA: 2125-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation



Es ist verboten, audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter oder zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf dieser Erzeugnisse ist, zu betreiben.





 

Frühere Fassungen von § 20 TabakerzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.11.2020Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
vom 19.11.2020 BGBl. I S. 2456

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 TabakerzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 TabakerzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabakerzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TabakerzG Verantwortliche Personen (vom 01.05.2019)
... gelten diese Vorschriften zusätzlich. (2) Die Werbeverbote der §§ 19 bis 21 richten sich an den Hersteller, den Importeur, den Händler und jede natürliche ...
§ 29 TabakerzG Marktüberwachungsmaßnahmen
... Maßnahmen anzuordnen, die gewährleisten, dass die Werbeverbote der §§ 19 bis 21 eingehalten werden. (3) Die Marktüberwachungsbehörde widerruft oder ...
§ 35 TabakerzG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2021)
... oder eine dort genannte Veranstaltung oder Aktivität sponsert, 9. entgegen § 20 oder § 20a Satz 1 audiovisuelle kommerzielle Kommunikation oder Außenwerbung ...
§ 39 TabakerzG Zulassung von Ausnahmen
... 2 und 3 zugelassen werden. Satz 1 gilt nicht für die Verbote der §§ 19 bis 21. (2) Ausnahmen dürfen nur zugelassen werden für das ...
 
Zitat in folgenden Normen

Telemediengesetz (TMG)
Artikel 1 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
§ 10c TMG Allgemeine Geschäftsbedingungen (vom 27.11.2020)
... kommerzielle Kommunikation, die gegen folgende Vorschriften verstößt: 1. § 20 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch Artikel 96 der Verordnung vom 19. Juni 2020 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 1 TMGuaÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... kommerzielle Kommunikation, die gegen folgende Vorschriften verstößt: 1. § 20 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch Artikel 96 der Verordnung vom 19. Juni 2020 ...
Artikel 3 TMGuaÄndG Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „ § 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation". 2. § 20 wird wie ... „§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation". 2. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation". b) Der Wortlaut wird wie ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 2. TabakerzGÄndG Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 20 die folgenden Angaben eingefügt: „§ 20a Verbot der ... und Nachfüllbehältern, die Nikotin enthalten," vorangestellt. 6. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a und 20b eingefügt: „§ 20a Verbot ...