(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 20. Mai 2016 in Kraft.
(2) Soweit Artikel
1 dieses Gesetzes zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. April 2016.