Änderung Anlage 2 VergStatVO vom 02.04.2020

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Anlage 2 VergStatVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung
Anlage 2 VergStatVO n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber


vorherige Änderung


lfd.
Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XVIII
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung

1 |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des öffentlichen
Auftraggebers bzw.
der Dienststelle/Ver-
gabestelle.

2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht personen-
bezogenen E-Mail-Adresse des öffent-
lichen Auftraggebers.

3 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4) Art des
öffentlichen Auftraggebers
◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche
Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun-
gen
◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
◯ Regional- oder Kommunalbehörde
◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts
◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi-
sation
◯ anderer öffentlicher Auftraggeber |

4 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Zusatzteil | CPV = Common Procurement Vocabulary-
Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge)

5 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
◯ ja ◯ nein |

6 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert |

7 | Abschnitt II: Gegenstand
II.2) Beschreibung
II.2.5) Zuschlagskriterien
☐ Qualitätskriterium - Name/Gewichtung
◯ Kostenkriterium - Name/Gewichtung
◯ Preis - Gewichtung | Die Angaben zu den Zuschlagskriterien,
Name
und Gewichtung der Qualitäts- oder
der Kostenkriterien umfassen auch Anga-
ben zu qualitativen, umweltbezogenen,
sozialen oder innovativen Kriterien im
Sinne von § 58 Abs. 2 VgV.


8 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Offenes Verfahren
◯ Nicht offenes Verfahren
◯ Verfahren, das Verhandlungen einschließt
◯ Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines
Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen
Union | - Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
- Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV
- umfasst: Verhandlungsverfahren gem.
§ 17 VgV, wettbewerblicher Dialog gem.
§ 18 VgV, Innovationspartnerschaft gem.
§ 19 VgV
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnah-
mewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV


9 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynami-
schen Beschaffungssystem
☐ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmen-
vereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen
werden einmal statistisch erfasst. Einzel-
abrufe aus Rahmenvereinbarungen wer-
den nicht gesondert statistisch erfasst.


10 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl. |


11 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr. |

12 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses (TT/MM/JJJJ) |

13 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote |

14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU | Anzahl der eingegangenen Angebote von
kleinen oder mittleren Unternehmen ge-
mäß der Definition in der Empfehlung
2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai
2003 betreffend
die Definition der Kleinst-
unternehmen sowie
der kleinen und mitt-
leren Unternehmen (ABl. L 124 vom
20.5.2003, S. 36).


15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten |


16 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote |

17 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des-
sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Der Auftragnehmer ist ein KMU
◯ ja ◯ nein |

18 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des-
sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf des-
sen Angebot der Zuschlag erteilt wurde,
seinen Sitz hat.

19 | Anhang D1 - Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntma-
chung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Euro-
päischen Union (ABl. S) | Begründung der Wahl des Verhandlungs-
verfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
gem. § 17 Abs. 5 VgV (Nummer 9 'Auf-
tragsvergabe ohne vorherige Bekanntma-
chung eines Aufrufs zum Wettbewerb im
Amtsblatt der Europäischen Union') ent-
sprechend der in Anhang D1 aufgeführten
Fallgruppen.




Abschnitt 1 Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 682)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 683)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 684)


Abschnitt 2 Merkmale,
die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 684)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 685)





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