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§ 3 - AAÜG-Erstattungsverordnung (AAÜGErstV k.a.Abk.)

V. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 15 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 826-30-2-1 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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§ 3 Erstattung der Verwaltungskosten



Der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zur Durchführung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes erforderliche Verwaltungskosten im Jahre 2016 in Höhe von 10 Millionen Euro erstattet. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2017 jährlich um 0,5 Millionen Euro vermindert. In einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahre 2021, ist der Erstattungsbetrag auf seine Angemessenheit zu überprüfen.





 

Frühere Fassungen von § 3 AAÜG-Erstattungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
vom 03.11.2015 BGBl. I S. 1925

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 AAÜG-Erstattungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AAÜGErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAÜGErstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AAÜGErstV Vorschüsse (vom 01.01.2020)
... die jährlichen Erstattungsbeträge nach den §§ 2 und 3 leistet der Bund jeweils am Auszahlungstag der Rentenleistung in das Inland monatliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 8 2. AAÜG-ÄndG Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
... des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Betrag" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
V. v. 03.11.2015 BGBl. I S. 1925
Artikel 1 2. AAÜGErstVÄndV Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
... wird ab dem Jahr 2017 jährlich um 4 Millionen Euro gemindert." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Erstattung der Verwaltungskosten  ... Euro gemindert." 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Erstattung der Verwaltungskosten Der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zur ...