Der Deutschen Rentenversicherung Bund werden zur Durchführung des
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes erforderliche Verwaltungskosten im Jahre 2016 in Höhe von 10 Millionen Euro erstattet. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2017 jährlich um 0,5 Millionen Euro vermindert. In einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahre 2021, ist der Erstattungsbetrag auf seine Angemessenheit zu überprüfen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
V. v. 03.11.2015 BGBl. I S. 1925