Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.06.2017 aufgehoben
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Eingangsformel - Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)

V. v. 18.03.1997 BGBl. I S. 558; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
Geltung ab 26.03.1997; FNA: 51-3-4 Rechtsstellung der Soldaten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Abs. 1 des Gesetzes vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47) der durch Artikel 1 Nr. 36 des Gesetzes vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 298) eingefügt worden ist, auch in Verbindung mit Artikel 23 des Gesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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