Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand vor Inkrafttreten der
Ersten Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz vom
22. August 2012 (BGBl. I S. 1805) am 31. August 2012 bestellt worden ist, ist diese Verordnung in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1805