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Anlage 2 - Mindestzuführungsverordnung (MindZV)

V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 831 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
Geltung ab 22.04.2016; FNA: 7631-11-3 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anlage 2 (zu § 15 Absatz 3) Durch Einschüsse finanzierte Absicherung der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …**



Stand am Anfang des Geschäftsjahres ... Euro
Stand am Ende des Geschäftsjahres ... Euro


Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.


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Das Lebensversicherungsunternehmen hatte die Rückstellungen erhöht, um die Zinsgarantien der Versicherungsverträge gegen das anhaltende Niedrigzinsumfeld abzusichern. Zur Finanzierung der höheren Rückstellungen hat das Unternehmen Einschüsse erhalten. Die Tabelle gibt an, in welchem Umfang dadurch Einschüsse in den Rückstellungen gebunden sind (entspricht dem extern finanzierten Rückstellungsteil im Sinne des § 3 Absatz 7 der Mindestzuführungsverordnung). Wird ein Teil der gebundenen Einschüsse nicht mehr zur Absicherung der Zinsgarantien benötigt, kann er zur Rückerstattung der Einschüsse verwendet werden.



 
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Frühere Fassungen von Anlage 2 MindZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
vom 07.07.2020 BGBl. I S. 1688

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 MindZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MindZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MindZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 MindZV Veröffentlichungspflicht (vom 17.07.2020)
... zur Entwicklung des extern finanzierten Rückstellungsteils unter Verwendung des Musters aus Anlage 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
Artikel 1 4. VAGVÄndV Änderung der Mindestzuführungsverordnung
... zur Entwicklung des extern finanzierten Rückstellungsteils unter Verwendung des Musters aus Anlage 2 ." 4. Die Anlage wird Anlage 1. 5. Folgende Anlage 2 wird ... des Musters aus Anlage 2." 4. Die Anlage wird Anlage 1. 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 15 Absatz 3) Durch Einschüsse ... Die Anlage wird Anlage 1. 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „ Anlage 2 (zu § 15 Absatz 3) Durch Einschüsse finanzierte Absicherung der Zinsgarantien im ...