Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ...
Erträge*:
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Kapitalerträge | ... Euro
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Risikoergebnis | ... Euro
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übriges Ergebnis | ... Euro
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Summe | ... Euro
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Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen:
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Rechnungszins | ... Euro
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Direktgutschrift | ... Euro
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Zuführung zur RfB | ... Euro
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Summe | ... Euro
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* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
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interne Verweise§ 15 MindZV Veröffentlichungspflicht (vom 17.07.2020) ... Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme der Pensionskassen haben die in der Anlage 1 genannten Informationen spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres in der dort ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
Artikel 1 4. VAGVÄndV Änderung der Mindestzuführungsverordnung ... aa) In Satz 1 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „ Anlage 1 " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „zusätzliche Inhalte ... unter Verwendung des Musters aus Anlage 2." 4. Die Anlage wird Anlage 1 . 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 15 ...
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