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Änderung Anlage 1 MindZV vom 17.07.2020

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Anlage MindZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung
Anlage 1 MindZV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688

(Text alte Fassung)

Anlage (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ...


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ...


(Textabschnitt unverändert)


Erträge*:

Kapitalerträge | ... Euro

Risikoergebnis | ... Euro

übriges Ergebnis | ... Euro

Summe | ... Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen:

Rechnungszins | ... Euro

Direktgutschrift | ... Euro

Zuführung zur RfB | ... Euro

Summe | ... Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und
das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den
überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag '-' bedeutet, dass die betreffende
Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.