Eingangsformel - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)

V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.04.2021 BGBl. I S. 842
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund

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des § 240 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 7 bis 9 in Verbindung mit Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434),

-
des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 in Verbindung mit Satz 3 und 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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