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1Der Kapitaldeckungsgrad ist das Verhältnis der Deckungsrückstellung, die nach
§ 35 Absatz 2 für die Rentenempfänger zu bilden ist, zum Barwert der durch die durchführende Einrichtung an diese Rentenempfänger zu erbringenden Leistungen, gegebenenfalls einschließlich damit verbundener Anwartschaften auf Hinterbliebenenleistungen.
2Bei der Berechnung des Barwertes ist
§ 24 Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.
(2) Der Kapitaldeckungsgrad darf 125 Prozent nicht übersteigen.
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§ 37 PFAV Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung (vom 01.01.2018) ... Im Übrigen sind die Rechnungsgrundlagen zu verwenden, mit denen der Barwert nach § 36 Absatz 1 Satz 2 berechnet wird. Abweichend von Satz 3 kann der Rechnungszins nach Maßgabe des ... werden, als sich für das Versorgungsverhältnis bei entsprechender Anwendung von § 36 Absatz 1 ein Kapitaldeckungsgrad ergibt, der die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht ... Anwendung von § 36 Absatz 1 ein Kapitaldeckungsgrad ergibt, der die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht ...
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 8 BetrRSG Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung ... § 34 Vermögensanlage § 35 Deckungsrückstellung § 36 Kapitaldeckungsgrad § 37 Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung ... gebildet werden, die den Versorgungsberechtigten insgesamt zugeordnet ist. § 36 Kapitaldeckungsgrad (1) Der Kapitaldeckungsgrad ist das Verhältnis der ... Im Übrigen sind die Rechnungsgrundlagen zu verwenden, mit denen der Barwert nach § 36 Absatz 1 Satz 2 berechnet wird. Abweichend von Satz 3 kann der Rechnungszins nach Maßgabe des Absatzes 2 ... werden, als sich für das Versorgungsverhältnis bei entsprechender Anwendung von § 36 Absatz 1 ein Kapitaldeckungsgrad ergibt, der die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht ... Anwendung von § 36 Absatz 1 ein Kapitaldeckungsgrad ergibt, der die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht übersteigt. § 38 Anpassung der lebenslangen Zahlungen (1) ... § 38 Anpassung der lebenslangen Zahlungen (1) Der Kapitaldeckungsgrad nach § 36 Absatz 1 darf 100 Prozent nicht unterschreiten und die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht ... nach § 36 Absatz 1 darf 100 Prozent nicht unterschreiten und die Obergrenze nach § 36 Absatz 2 nicht übersteigen. Fällt der Kapitaldeckungsgrad unter 100 Prozent, sind die durch die ...