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§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 (2. FinAusglG2011DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 9. Mai 2016 1. FinAusglG2011DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 518) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Mai 2016.