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§ 14 - Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)

V. v. 04.05.2016 BAnz AT 04.05.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 118
Geltung ab 01.07.2016; FNA: 26-12-8 Ausländerrecht
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§ 14 Lerninhalte und Lernziele; Umfang der Kurse



(1) 1Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse nach § 12 und die Spezialberufssprachkurse nach § 13 fest. 2Dies erfolgt entsprechend den berufsspezifischen Bedarfen und unter Berücksichtigung der methodisch-didaktischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache in einem pädagogischen Rahmenkonzept.

(2) 1Die Basisberufssprachkurse nach § 12 Nummer 1 und 2 und die Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 umfassen in der Regel je 400 Unterrichtseinheiten, die Basisberufssprachkurse nach § 12 Nummer 3 in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. 2Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach Absatz 1 jeweils allgemein oder in bestimmten Fällen Abweichungen vorsehen. 3Der Umfang der Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 und 2 richtet sich nach dem jeweiligen pädagogischen Rahmenkonzept nach Absatz 1, soll aber in der Regel 600 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.



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Frühere Fassungen von § 14 DeuFöV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.04.2026Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
vom 27.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 118
aktuell vorher 05.12.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2027
aktuellvor 05.12.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 DeuFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 DeuFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DeuFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 DeuFöV Spezialberufssprachkurse (vom 30.04.2026)
... Spezialberufssprachkurse nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 Abweichungen vom Grundsatz des § 4 Absatz 3 vorsehen. Dies gilt insbesondere ...
§ 17 DeuFöV Lehr- und Lernmittel (vom 30.04.2026)
... nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14  ...
§ 18 DeuFöV Lehrkräfte und Prüfende (vom 30.04.2026)
... nach Absatz 1. (3) Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 festlegen, dass die Lehrkräfte ein höheres Sprachniveau als das Sprachniveau C 1 nach ... müssen. (4) Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 festlegen, dass die Lehrkräfte in den Spezialberufssprachkursen nach § 13 Absatz 1 ... Das Nähere bestimmt das Bundesamt in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 . (6) Das Bundesamt kann in der Abrechnungsrichtlinie nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und ... nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 festlegen, unter welchen Voraussetzungen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und ...
§ 18a DeuFöV Experimentierklausel (vom 30.04.2026)
... Bundesamt kann zum Zweck der Erprobung neuer pädagogischer Rahmenkonzepte nach § 14 Absatz 1 von den §§ 12, 13 Absatz 1, den §§ 14, 15, 17 und 18 abweichende Regelungen ... Rahmenkonzepte nach § 14 Absatz 1 von den §§ 12, 13 Absatz 1, den §§ 14 , 15, 17 und 18 abweichende Regelungen treffen. Diese sind auf einen Zeitraum von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 27.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 118
Artikel 1 3. DeuFöVÄndV Änderung der Deutschsprachförderverordnung
... Spezialberufssprachkurse nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 Absatz 1 Abweichungen vom Grundsatz des § 4 Absatz 3 vorsehen. Dies gilt insbesondere für ... der Vorbereitung auf eine konkrete Beschäftigung dient." 11. § 14 wird durch den folgenden § 14 ersetzt: „§ 14 Lerninhalte und ... eine konkrete Beschäftigung dient." 11. § 14 wird durch den folgenden § 14 ersetzt: „§ 14 Lerninhalte und Lernziele; Umfang der Kurse (1) ... 11. § 14 wird durch den folgenden § 14 ersetzt: „ § 14 Lerninhalte und Lernziele; Umfang der Kurse (1) Das Bundesamt legt die Lerninhalte und ... die Angabe „und 2" gestrichen. c) In Absatz 3 wird nach der Angabe „ § 14 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. d) In Absatz 4 wird nach der ... „Absatz 1" eingefügt. d) In Absatz 4 wird nach der Angabe „ § 14 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt und die Angabe „Satz 1" ... gestrichen. e) In Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 wird jeweils nach der Angabe „ § 14 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. f) Nach Absatz 7 wird der ... Das Bundesamt kann zum Zweck der Erprobung neuer pädagogischer Rahmenkonzepte nach § 14 Absatz 1 von den §§ 12, 13 Absatz 1, den §§ 14, 15, 17 und 18 abweichende Regelungen ... Rahmenkonzepte nach § 14 Absatz 1 von den §§ 12, 13 Absatz 1, den §§ 14 , 15, 17 und 18 abweichende Regelungen treffen. Diese sind auf einen Zeitraum von zunächst bis ...

Erste Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 14.03.2017 BGBl. I S. 481
Artikel 1 1. DeuFöVÄndV Änderung der Deutschsprachförderverordnung
... nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 festlegen, unter welchen Voraussetzungen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2027
Artikel 1 2. DeuFöVÄndV Änderung der Deutschsprachförderverordnung
... durch das Wort „Spezialberufssprachkurse" ersetzt. 11. In § 14 Satz 1 wird das Wort „Basismodule" durch das Wort „Basisberufssprachkurse" und das ... nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 festlegen." 15. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... „(3) Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 festlegen, dass die Lehrkräfte ein höheres Sprachniveau als das Sprachniveau C 1 nach ... müssen. (4) Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 festlegen, dass die Lehrkräfte in den Spezialberufssprachkursen nach § 13 Absatz 1 Satz ... vorweisen. Das Nähere bestimmt das Bundesamt in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach § 14 ." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6. d) Folgender Absatz 7 wird ...