Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen (ImmVermVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 7. Mai 2016 PfandlV § 3, § 5

Die Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 2a Absatz 2 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „drei" durch das Wort „vier" ersetzt.

2.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „zwei" durch das Wort „drei" ersetzt.

 
Anzeige