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§ 4 - Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerausbildungsverordnung (RSMAusbV)

V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1123 (Nr. 22)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-124 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Arbeitsschritte vorbereiten,

2.
Arbeitsabläufe kundenorientiert gestalten,

3.
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,

4.
Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen,

5.
Bauteile und Baugruppen herstellen,

6.
Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen,

7.
Rollabschlüsse aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren,

8.
zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse montieren,

9.
alleinige Abschlüsse montieren,

10.
Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und montieren,

11.
Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren,

12.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen sowie

13.
Leistungen übergeben und Kundengespräche führen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie

4.
Umweltschutz.



 

Zitierungen von § 4 RSMAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RSMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RSMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage RSMAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
... 4 1 Arbeitsschritte vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen und ... 2 Arbeitsabläufe kundenorien- tiert gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kom-  ... Maßnah- men durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnah-  ... einrichten, sichern und räumen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) persönliche Schutzausrüstungen auswählen und ver- ... 5 Bauteile und Baugruppen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Werkstoffe, insbesondere Hölzer, Kunststoffe, Metalle,  ... und Behänge aus Halbzeugen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Rollpanzer und Behänge, insbesondere für Rollläden, ... aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Rollabschlüsse, insbesondere Rollläden und Marki-  ... nicht rollbare Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse, insbesondere  ... 9 Alleinige Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) alleinige Abschlüsse einer begeh- oder befahrbaren  ... und Fenster- kombinationen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Rollladen- und Fensterkombinationen nach Bauarten und ... und Steuerungskomponenten montieren und programmieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Komponenten und Systeme zur Ansteuerung von Antrieben und ... und Instand- setzungsarbeiten durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Wartungsarbeiten entsprechend den Wartungsinter- vallen ... übergeben und Kundengespräche führen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Kundengespräche führen, insbesondere zur Über-  ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins-  ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...