Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Tiersonderbeihilfenverordnung (1. TierSoBeihVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2016 BAnz AT 13.05.2016 V1; Geltung ab 14.05.2016
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe t, des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2, des § 15 Satz 1 in Verbindung mit § 16 und des § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 3 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 6 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5, § 8 Absatz 1 und § 15 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 und § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 24 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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