Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Tiersonderbeihilfenverordnung (1. TierSoBeihVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2016 BAnz AT 13.05.2016 V1; Geltung ab 14.05.2016
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 14. Mai 2016 TierSoBeihV § 12

§ 12 Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden."



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