(2032-1)
Die
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird nach der Angabe „Direktor der Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen" folgende Angabe eingefügt:
„Direktor der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen".
- 2.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird die Angabe „Präsident einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion" gestrichen.
- 3.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird nach der Angabe „Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" folgende Angabe eingefügt:
„Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt".
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362