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Artikel 7 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 7 Änderung der BMVI-Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Juni 2016 BMVI-BNRSG-ZustV § 1

(454-1-1-17)

§ 1 der BMVI-Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 5. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2347), die durch Artikel 222 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 letzter Spiegelstrich werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" werden durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

bb)
Die Wörter „ihnen jeweils" werden durch das Wort „ihr" ersetzt.

cc)
Die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsämter" werden durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 WSVZuAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 8 BALMG Änderung der BMVI-Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung
... vom 5. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2347), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter ...