(940-9-2-1)
In § 1 der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Strompolizeiverordnungen nach dem
Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. 1969 II S. 853) werden die Wörter „Den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.