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Artikel 36 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 36 Änderung der Wasserskiverordnung


Artikel 36 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Juni 2016 WasSkiV § 4, § 5

(9501-43)

Die Wasserskiverordnung vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107), die zuletzt durch Artikel 531 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden

aa)
die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektionen können" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann" und

bb)
die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsämtern" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern"

ersetzt.

2.
In § 5 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektionen werden" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 36 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 36 WSVZuAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Artikel 5 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Wasserskiverordnung
... Wasserskiverordnung vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107), die zuletzt durch Artikel 36 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 werden ...