Artikel 37 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 37 Änderung der Donauschiffahrtspolizeiverordnung


Artikel 37 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Juni 2016 DonauSchPV § 3, § 4

(9501-45)

Die Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523; 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 532 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Halbsatz 1 und 2 und Absatz 4 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

b)
In Absatz 5 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

2.
In § 4 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 37 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 37 WSVZuAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung
V. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 118
Eingangsformel BinSchStrOuaAbwÄndV
... 2021 (BGBl. I S. 4371) und § 3 Absatz 3 der Donauschifffahrtspolizeiverordnung zuletzt durch Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ) geändert worden sind, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Artikel 2 3. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523; 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 37 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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