Die
Straßenverkehrs-Ordnung vom
6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 21a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme".
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „sein" die Wörter „; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme" eingefügt.
- 2.
- In § 49 Absatz 1 Nummer 20a werden nach dem Wort „Sicherheitsgurten" ein Komma und die Wörter „Rollstuhl-Rückhaltesystemen oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen" eingefügt.
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848