Artikel 2 - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (51. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2016 StVO § 21a, § 49

Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 21a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme".

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „sein" die Wörter „; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme" eingefügt.

2.
In § 49 Absatz 1 Nummer 20a werden nach dem Wort „Sicherheitsgurten" ein Komma und die Wörter „Rollstuhl-Rückhaltesystemen oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen" eingefügt.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 51. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 51. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848
Artikel 1 1. StVOÄndV
... Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1463) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed