Bekanntmachung der Neufassung des Seeaufgabengesetzes (2. SeeAufgGNB 2016 k.a.Abk.)

B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489 (Nr. 30); Geltung ab 01.06.2016
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Juni 2016 SeeAufgG

Auf Grund des Artikels 27 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) wird nachstehend der Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der seit dem 1. Juni 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62),

2.
den am 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Artikel 21 des eingangs genannten Gesetzes.

(aktuelle und vorherigen Fassungen siehe Seeaufgabengesetz - SeeAufgG)

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Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

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