Das
Vermögensanlagengesetz vom
6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 31.12.2016
- 1.
- § 1 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
- „7.
- sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen,".
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- In § 2 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" ersetzt.
- 3.
- § 19 Absatz 1 Satz 1 ge folgt wie wirdändert:
- a)
- In Nummer 1 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 18 Absatz 2 vorliegen."
Artikel 17 1. FiMaNoG Inkrafttreten (vom 31.03.2017) ... 9 Nummer 2 und Artikel 16 treten am 2. Juli 2016 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 6, 8, 10 Nummer 1 und Artikel 11 treten am 31. Dezember 2016 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1 bis 6, 10, ...