Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (2. WpAIVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.07.2016 BGBl. I S. 1569 (Nr. 32); Geltung ab 04.07.2016
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2016 WpAV Anlage

In der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt gefasst:

 
„Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 1569)


Stimmrechtsmitteilung Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 1570)


Stimmrechtsmitteilung Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 1571)


".

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. WpAIVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WpAIVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 13 GwGEG 2017 Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... und Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2016 (BGBl. I S. 1569 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Name" die Wörter „sowie bei ...


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